Beglaubigte Übersetzungen - Englisch - Spanisch - Deutsch

Behörden und Gerichte verlangen eine Vorlage von Übersetzungen in der Regel in beglaubigter Form. Dafür werden qualifizierte, geprüfte und beeidigte Übersetzer beigezogen, die ihre fachliche und persönliche Eignung nachgewiesen haben.

Ein Urkundenübersetzer wird bei Gericht öffentlich bestellt und beeidigt (andere Bezeichnungen sind vereidigt, allgemein beeidigt oder ermächtigt). Auch wenn die Vorschriften und Bezeichnungen in den verschiedenen Bundesländern anders lauten, gilt die beglaubigte Übersetzung einer Urkunde durch einen in Bayern beeidigten bzw. bestellten Übersetzer bundesweit.

Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung

In der Regel ist eine Urkunde vollständig zu übersetzten. In einigen Fällen ist auch eine „auszugsweise Übersetzung“ möglich, bei der die ausgelassenen Stellen zu kennzeichnen sind. Der Übersetzer darf nichts weglassen. Die Urkunde ist sachlich richtig zu übersetzen. Bestätigt wird also Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung, nicht die Echtheit des zu übersetzenden Dokuments.

Im äußeren Erscheinungsbild sollte die Übersetzung dem Original so nahe kommen wie möglich. Die Formatierung wird so gut es geht nachgebildet. Befinden sich beispielsweise Siegel, Wappen oder Fotos oder auch Streichungen auf dem Dokument, weist der Urkundsübersetzer darauf hin.

Der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks ist vorgeschrieben.

In der Regel wird eine Kopie der übersetzten Urkunde an die Übersetzung angeheftet.

Bei Übersetzungen für das Ausland wird für manche Länder ein zusätzlicher Nachweis gefordert (Apostille oder Legalisation). Bei der Beschaffung einer Apostille oder Legalisation bin ich Ihnen gerne behilflich.

Wenn Sie eine weitere Ausfertigung benötigen, können Sie Beglaubigungen auch zu einem späteren Zeitpunkt nachbestellen.

Beeidigung

Meine Beeidigung am Landgericht Würzburg berechtigt mich, Übersetzungen zu beglaubigen und die Bezeichnung „Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die englische und spanische Sprache“ zu führen.

Mit meinem Stempel und mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung für behördliche und gerichtliche Zwecke.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie im Bereich Urkundsübersetzungen

Staatlich anerkannte Übersetzung

Oft werde ich von Kunden nach einer „staatlich anerkannten Übersetzung“ gefragt. Eigentlich ist diese Formulierung nicht richtig. Was Kunden damit meinen, sind „beglaubigte Übersetzungen“.
Meine Übersetzerprüfung habe ich mit dem Abschluss „staatlich anerkannte Übersetzerin“ abgeschlossen. Andere mögliche Übersetzerabschlüsse sind Diplom, Bachelor oder Master oder ein IHK-Abschluss. Mit meinem Abschluss konnte ich mich vor dem Landgericht beeidigen lassen und bin durch diese Bestellung berechtigt, meine Übersetzungen zu beglaubigen.
Das eine ist also die Bezeichnung des Übersetzerabschlusses, das andere die gerichtliche Zulassung, die aber nicht jeder Übersetzer mit einem Abschluss vorweisen kann.

Apostille/Legalisation

Wenn eine öffentliche Urkunde in einem Land ausgestellt wird und in einem anderen Land vorgelegt werden muss, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Apostille ist eine Form der Beglaubigung zur Vereinfachung des internationalen Beurkundsverfahrens. Es erstellen die Länder Apostillen, die 1961 das „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ unterzeichnet haben. Die Apostille ist eine amtliche Bescheinigung, die die Echtheit von gerichtlichen, notariellen und behördlichen Urkunden bescheinigt. Für Länder, die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist gegebenenfalls eine Legalisation erforderlich.

Übersetzungen sind Sachverständigenleistungen und gelten nicht als öffentliche Urkunden. Der zuständige Gerichtspräsident kann jedoch die Eigenschaft des Übersetzers bestätigen und dessen Unterschrift beglaubigen. Dieser amtliche Vermerk stellt eine öffentliche Urkunde dar, für die wiederum eine Haager Apostille oder Legalisation erteilt werden kann.

Wenn eine in Deutschland beglaubigte Übersetzung im Ausland vorgelegt wird, so obliegt es dem Recht des Staates, ob diese Übersetzung anerkannt wird.

Übersetzungen für das Ausland mit Apostille/Legalisation

Übersetzungen müssen für einige Länder apostilliert werden. Wenn Sie eine Übersetzung für das Ausland benötigen, fragen Sie bitte bei der Stelle nach, bei der Sie die Übersetzung vorgelegen müssen, ob eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist. Gerne helfe ich Ihnen bei der Beschaffung einer Apostille oder Legalisation oder erledige das für Sie.

Übersetzungen aus dem Ausland mit Apostille

Lassen Sie ein ausländisches Dokument ins Deutsche übersetzen, das mit einer Apostille versehen ist, so muss die Apostille auch übersetzt werden. Sonst ist die Übersetzung nicht vollständig.

Gerichtsunterlagen

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens müssen prozessvorbereitende Schriftsätze sowie Gerichtsprotokolle, Beschlüsse und Urteile übersetzt werden. Auch Vernehmungsprotokolle, Strafbefehle, Erbscheine oder Scheidungsurteile gehören zu den häufig übersetzten Textarten.

Ich habe Erfahrung in der Übersetzung von juristischen Texten unter anderem in den Gebieten Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht.

Durch meine frühere Arbeit in einer Anwaltskanzlei und bei Gericht habe ich den praktischen Bezug zu diesen Dokumenten.

Verträge

Mein wichtigster Übersetzungsbereich ist die Vertragsübersetzung

Notarurkunden

Werden Immobiliengeschäfte beispielsweise in Spanien getätigt, müssen die Immobilienkaufverträge ins Deutsche beglaubigt übersetzt werden. Auch Vollmachten, Testamente, Einverständniserklärungen werden häufig übersetzt und beglaubigt benötigt.

Persönliche Urkunden

Zu den Dokumenten, die am häufigsten übersetzt werden, gehören Personenstandsurkunden. Oft werden Übersetzungen von Geburtsurkunden bzw. Auszüge aus dem Geburtenregister und Ledigkeitsbescheinigungen benötigt, wenn eine aus dem Ausland stammende Person in Deutschland heiraten möchte und dafür ihre Urkunden im Standesamt vorlegen muss.
Zur Anmeldung eines im Ausland geborenen Kindes beim Einwohnermeldeamt oder zur Anerkennung einer Vaterschaft wird eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde verlangt.
Zum Regeln des Nachlasses von Verstorbenen wird die Übersetzung der Sterbeurkunde und des Testaments benötigt.
Diese Übersetzungen müssen zur Vorlage bei Behörden in der Regel beglaubigt werden.
„Es hat alles wunderbar geklappt, nochmal DANKE daher für die klasse Hilfe!! Ich werde sicher auch wieder auf Sie zukommen!“
T. Wendel
Privatkundin

Zeugnisse und Diplome

Zur Bewerbung für ein Studium an einer Universität oder anderen Bildungseinrichtung, eine Ausbildung oder die Arbeitssuche werden ausländische Zeugnisse wie Abiturzeugnisse, Diplome oder Arbeitszeugnisse übersetzt benötigt.

Auch polizeiliche Führungszeugnisse müssen häufig übersetzt vorgelegt werden.

Für viele Berufe muss eine staatliche Anerkennung des ausländischen Abschlusszeugnisses beantragt werden, damit sie in Deutschland ausgeübt werden dürfen. Hierfür wird eine beglaubigte Übersetzung des Abschlusstitels verlangt.

Hochschulen und manche Arbeitgeber akzeptieren die Übersetzung oft nur in beglaubigter Form.

Die Übersetzung verschiedener Abschlüsse wie Bachelorzeugnisse, Promotionsurkunden, Berufsschulzeugnisse macht einen Großteil meiner Arbeit aus.

Senden Sie mir Ihr Zeugnis als Scan per E-Mail zu. Ich unterbreite Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Eine vertrauliche Behandlung Ihrer Unterlagen ist selbstverständlich.

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